Was das neue BFSG für Ihre Website bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 ist es so weit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Für Betreiber von Websites und Online-Shops bedeutet das: Es besteht akuter Handlungsbedarf.
Was ist das BFSG – und wen betrifft es?
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die digitale Inklusion verbindlich macht. Ab Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienste so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderung problemlos genutzt werden können – eine längst überfällige Entwicklung, denn in Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Einschränkungen.
Das Gesetz betrifft vor allem Anbieter digitaler Dienste, die Websites, Online-Shops, Buchungssysteme oder digitale Formulare betreiben – unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder kommerzielle Angebote handelt. Dazu zählen insbesondere:
- Unternehmen mit Online-Shops
- Digitale Dienstleistungsanbieter
- App- und Softwareanbieter
- Zahlungsdienste und Kundenschnittstellen
Zwar sind Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro zunächst ausgenommen. Doch grundsätzlich gilt: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit richtet sich nicht nur nach der Größe, sondern auch nach der Art und Reichweite der angebotenen Services.
Das BFSG markiert damit den Beginn einer neuen Ära digitaler Verantwortung – und macht Barrierefreiheit zur Pflicht, statt zur freiwilligen Option.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Das BFSG ist nicht nur eine rechtliche Hürde, sondern markiert einen Paradigmenwechsel. Barrierefreiheit entwickelt sich zum neuen Qualitätsstandard im Web. Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
E-Commerce und Buchungssysteme müssen für Nutzer mit Screenreadern vollständig bedienbar sein. Formulare benötigen korrekte Beschriftungen und logische Strukturen. Navigation und Inhalte müssen auch über die Tastatur zugänglich sein. Die technischen Anforderungen orientieren sich an der EU-Richtlinie EN 301 549 sowie der deutschen BITV 2.0. Diese Standards sind bereits etabliert und bieten klare Leitlinien für die Umsetzung.
Viele Website-Betreiber unterschätzen den Aufwand einer nachträglichen Barrierefreiheit. Typische Probleme wie fehlende Alternativtexte, unzugängliche Formularfelder oder unlogische Seitenstrukturen sind oberflächlich nicht sichtbar – können aber zu kostspieligen Nachbesserungen führen.
Prüfen Sie Ihre Website jetzt: Funktioniert sie vollständig über die Tastatur? Sind alle Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen? Können Screenreader Ihre Formulare korrekt interpretieren? Bieten Ihre Farbkontraste ausreichende Lesbarkeit? Ist Ihre Sprache verständlich und inklusiv formuliert?

Fachwissen aus erster Hand
Geht’s um digitale Barrierefreiheit, hat bei uns Christian das Sagen. Als zertifizierter Experte für Barrierefreiheit bringt er nicht nur tiefes technisches Know-how mit, sondern kennt auch die rechtlichen Anforderungen bis ins Detail.
Seit Anfang des Jahres hat er sein Fachwissen durch ein umfassendes Training bei der gfu CYRUS AG weiter vertieft – mit Fokus auf praktische Umsetzung nach BITV und WCAG sowie den neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Mit diesem geballten Wissen steht Christian Unternehmen, Agenturen und Website-Betreibenden zur Seite: Von der Erstprüfung über konkrete Verbesserungsvorschläge bis hin zur Erstellung rechtskonformer Barrierefreiheitserklärungen.
Jetzt handeln, später profitieren
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur gesetzliche Konformität, sondern verbessert auch Usability, Sichtbarkeit in Suchmaschinen und die allgemeine Nutzererfahrung – für alle.
WP-Wartung24 begleitet Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website. Unser umfassender Service umfasst eine detaillierte Analyse nach BFSG, WCAG 2.2 und BITV 2.0 Standards. Dazu gehören eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung Ihrer Website, ein detaillierter Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen, eine technische Analyse aller kritischen Bereiche, Beratung zur barrierefreien Sprache mit zusätzlichem SEO-Bonus und praktische Umsetzungsunterstützung durch unser Expertenteam.
Das BFSG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine Chance: Barrierefreie Websites bieten bessere Nutzererfahrungen, erreichen größere Zielgruppen und schneiden oft auch bei der Suchmaschinenoptimierung besser ab. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Juni 2025 und lassen Sie Ihre Website jetzt professionell prüfen
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